Mi, 28/03/12 – 10:52 | Keine Kommentare

Browsergames, die auf langes und regelmäßiges Spielen (Persistenz) ausgelegt sind, lassen sich wunderbar mit mobilem Internet durch Handys und Smartphones verbinden. Alle paar Stunden an einem Computer sitzen zu müssen, um ein Browsergame wie Farmville, …

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Werden Poweruser zukünftig abgestraft?

von auf Montag, 19 Dezember 2011Keine Kommentare

Mobile Internettarife kennen sie schon lange, die „Fair Use Klausel“. Wer ein vorgegebenes monatliches Datenvolumen überschreitet, muss ab diesem Zeitpunkt mit einer deutlichen Reduzierung der Anschlussgeschwindigkeit rechnen, in einigen Fällen werden weitere Downloads sogar pro MB separat abgerechnet. Nun gehen einige Anbieter von Festnetzanschlüssen dazu über, in ihre Tarife ebenfalls solche Obergrenzen einzuziehen. Wie so viele andere Entwicklungen hat auch diese ihren Ursprung in den USA, in Deutschland experimentieren bislang nur wenige Anbieter mit solchen Klauseln.

Die Telekom und 1&1 als Vorreiter

Der Anbieter 1&1 geht relativ geschickt vor und bietet seinen Kunden den DSL 16000 Tarif optional in einer verbilligten Variante an, die eine Datenobergrenze enthält. De facto bedeutet auch das eine Strafzahlung für Poweruser, die allerdings geschickt und offensiv propagiert wird. Eher verschämt und leise hat sich die Telekom dieses Themas angenommen und die Volumenbegrenzung nahezu unbemerkt ins Kleingedruckte ihrer VDSL-Tarife geschrieben. Die monatlichen Grenzen von 100 beziehungsweise 200 GB sind dabei so bemessen, dass nur eine kleine Minderheit der Kunden sie tatsächlich erreicht. Allerdings nimmt der Datenverkehr ständig zu, es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis diese Grenzen zu einem wirklichen Ärgernis werden. Daher bleibt abzuwarten, ob die Grenzen dem veränderten Userverhalten angepasst werden. Der intensive Wettbewerb auf dem deutschen Markt lässt zumindest hoffen, dass restriktive Beschränkungen am Markt nicht durchsetzbar sein werden.

Die Ziele sind fraglich

Im Mobilfunk ergeben solche Regelungen einen gewissen Sinn, die Bezeichnung „Fair Use Klausel“ hat durchaus ihre Berechtigung. Die mobilen Übertragungskapazitäten sind begrenzt, für Downloads von Spielfilmen und anderen großen Dateien ist das Festnetz in der Tat besser geeignet. Eine solche nachvollziehbare Steuerung des Kundenverhaltens ist bei den Obergrenzen im Festnetz nicht erkennbar. Möglicherweise zielt die gesamte Aktion auf Streaming-Portale wie Maxdome, die einen erheblichen Internetverkehr verursachen. Allerdings kann es kaum im Interesse der DSL- und VDSL-Provider liegen, diesen Datenverkehr in das deutlich leistungsfähigere digitale Kabelnetz der Anbieter digitaler Fernsehanschlüsse zu verlagern: Kabelprovider bieten längst selbst schnelle Internetanschlüsse an und sind zu ernsthaften Konkurrenten geworden.

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